Halle

Seit Anfang 2006 betreiben wir die Why’O’Land Skate- und Bike-Halle in der Böcklerstraße 30 in unmittelbarer Nähe zum Braunschweiger Hauptbahnhof. Dort findet ihr auf 1800 m² alles was das Rollsportherz begehrt: Miniramp, Jump Box, Banks, Rails, die vielleicht größte endless Quarter, Ledges, Wallrides, diverse Quarters und vieles mehr.

Hinweise

Das Befahren der Rampen ist nur mit vollständig ausgefüllter und unterschriebener Haftungseinschränkung gestattet. Bei minderjährigen ist diese von einer/einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und beim 1. Besuch der Halle mitzubringen. Volljährige können sie auch direkt vor Ort ausfüllen.

Bis einschließlich 10 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung eines Elternteils oder einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet.

SC Walhalla e.V.

Skatehalle Why’O’Land
SC Walhalla e.V.
Böcklerstraße 30
38102 Braunschweig

Skatehalle Why’O’Land

Böcklerstr. 30
38102 Braunschweig
Tel: 0531 4820560 (erreichbar nur während der Öffnungszeiten)

Postanschrift

SC Walhalla e. V.
Böcklerstr. 30
38102 Braunschweig

Öffnungszeiten

 

Montag 16 – 21 Uhr (April bis September montags geschlossen)
Dienstag 16 – 21 Uhr Bikes only
Mittwoch 16 – 21 Uhr Boards only
Donnerstag 16 – 21 Uhr
Freitag 14 – 22 Uhr
Samstag 14 – 22 Uhr Bikes & Boards only
Sonntag 14 – 21 Uhr

An Feiertagen und in den Schulferien ist das Why ‚O‘ Land von 14 – 22 Uhr geöffnet.

Vom 01. April bis zum 30. September bleibt die Halle jeden Montag geschlossen, auch wenn ein Montag ein Ferien- oder Feiertag ist.

Am 25.12., sowie am 01.01. ist die Halle geschlossen.

Wieviel kostet der Eintritt?
Nicht-Mitglieder Mitglieder
Tageskarte 10,00 € 3,00 €
Abendkarte (ab 19 Uhr) 7,00 € 2,00 €

Zuschauer zahlen immer 1,00 € Eintritt, Mitglieder mit Premium Abo haben freien Eintritt.

Was muss ich mitbringen? Was kann ich bei euch leihen?

BMX-Räder, Skateboards, Helme und Schutzausrüstung können geliehen werden. Scooter können nicht geliehen werden.

Preise:
Bikes – 8 Euro/Tag
Boards – 4 Euro/Tag
Helm & Schützer kostenlos

Das Angebot gilt nur zur Benutzung in der Halle, nicht zum Mitnehmen.

Getränke können mitgebracht werden, oder frisch gekühlt in der Halle gekauft werden.

Kann ich die Halle auch Mieten?

Ja, Ihr könnt die Halle vormittags in der Zeit von 10 Uhr bis 13:30 Uhr für private Veranstaltungen, z. B. Geburtstagsfeiern mieten. Eine Aufsichtsperson von uns ist selbstverständlich dabei, die auf Wunsch einen kleinen Einführungskurs (BMX oder Skateboard) geben kann.

Preis für aktive Mitglieder und Premium Abo Inhaber: 50 € Grundbetrag plus 4 € pro Person.

Preis für passive Mitglieder und Nichtmitglieder: 250 €.

Weitere Infos und Terminabsprache unter 0531/4820560 oder an geschaeftsfuehrung@scwalhalla.org.

Was kann ich noch so alles in der Halle machen?

Und zum Entspannen nach dem anstrengenden Sport, als Erholung zwischen zwei Sessions oder für alle Besucher/Eltern/Freunde bietet die Halle noch einige weitere Aktivitäten.

So könnt Ihr Euch die Zeit an unseren Black River Fingerboardrampen, beim Tischtennisspielen, Billard oder Kickern vertreiben, oder einfach in unserer Sitzecke chillen und Euch Tricks bei den neusten Skate- oder BMX Videos abschauen.

Hallenordnung

– Nutzungsbedingungen –

Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Why’O’Land-Skate- und Bikerhalle, Böcklerstr. 30 in Braunschweig und stellen zugleich die Hausordnung der Why’O’Land-Halle dar. Mit dem Bezahlen des Eintrittspreises akzeptiert der Nutzer/ die Nutzerin der Anlagen die unten aufgeführten Bedingungen.

Eines der Ziele des Skateboardclub Walhalla e. V. ist es, Skatern in der Region Braunschweig die Ausübung ihrer Sportart ganzjährig ermöglichen. Mit der Why’O’Land-Halle in Braunschweig hat der Verein einen Ort geschaffen, der Skatern, Bikern und Aktiven ähnlicher Sportarten dafür geeignete Rahmenbedingungen und ein legales Umfeld bieten.

Damit dieses Konzept tragfähig ist und bleibt, ist es unverzichtbar, dass sich ALLE Nutzer dieser beiden Einrichtungen an die folgenden Nutzungsbedingungen halten:

  1. In der Why’O’Land-Halle herrscht, mit Ausnahme des Tresens im Kassenbereich, striktes Rauchverbot.
  2. Der SC Walhalla weist ausdrücklich darauf hin, dass Skaten, Radfahren und ähnliche Tätigkeiten mit einem hohen Verletzungsrisiko verbunden sind, welches die Nutzer der Anlagen bewusst in Kauf nehmen. Um das Risiko von Zusammenstößen und Verletzungen zu verringern, müssen alle Nutzer auf einander Acht geben und die anderen Nutzer im Blick behalten um gegebenenfalls ausweichen zu können und im Rahmen ihrer persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten fahren.
  3. In der Why’O’Land Skatehalle in Braunschweig, gilt ausnahmslos Helmpflicht. Das Befahren der Rampen ist nur mit geeigneter Schutzbekleidung gestattet (Helm, Knieschoner und Ellenbogenschoner, sowie für Fahrradfahrer zusätzlich Schienbeinschoner und für alle anderen zusätzlich  Handgelenkschützer).

    – Voraussetzung für die Nutzung der Anlagen ist die Abgabe der unterschriebenen und vollständig ausgefüllten Haftungseinschränkung.

  4. Die Einrichtung ist sauber zu hinterlassen. Mitgebrachter Müll wird auch wieder mitgenommen. Mehrfach wöchentlich finden in der Halle umfassende Säuberungsaktionen statt, die spontan von der diensthabenden Aufsichtsperson eingeleitet werden. Dann sind alle zu diesem Zeitpunkt anwesenden verpflichtet, sich an den Aufräum- und Reinigungsaktivitäten zu beteiligen bis die Aktion abgeschlossen ist.
  5. Die Anweisungen und Aufforderungen der diensthabenden Aufsichtsperson sind stets unverzüglich zu befolgen.
  6. Vereinsmitglieder müssen sich beim Betreten der Anlagen, sowie jederzeit nach Aufforderung, mit ihrem Mitgliedsausweis ausweisen können.
  7. Rechtswidriges und strafbares Verhalten, wie z. B. Vandalismus, Diebstahl, Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch wird selbstverständlich zur Anzeige gebracht und zudem mit  lebenslangem Hausverbot geahndet.

– SC Walhalla e. V., der Vorstand –